Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung auch in Patchworkfamilien möglich
Ein Ausländer, der in Deutschland in einer Patchworkfamilie mit seiner Partnerin und Kindern zusammenlebt, kann in einem außergewöhnlichen Härtefall einen Aufenthaltstitel beanspruchen, wenn dies erforderlich ist, um eine Verletzung von Art. 6 GG zu vermeiden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 30.07.2013 (BVerwG 1 C 15.12) entschieden. Weiterlesen ...