Nachrichten Rechtsprechung

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 18.12.2013 (5 K 310/12.DA) entschieden, dass ein türkisches Kind einer abgelehnten Asylbewerberin und einem türkischen Arbeitnehmer, das im Bundesgebiet geboren wurde und im Besitz eines Passes ist, sich ohne Aufenthaltserlaubnis bis zum 16. Lebensjahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten darf. Dies gelte auch dann, wenn der Lebensunterhalt des Kindes nicht gesichert sei.

Die Pflicht zur Er­stat­tung von So­zi­al­leis­tun­gen, die ein Drit­ter ge­gen­über der Aus­län­der­be­hör­de zu­guns­ten eines Aus­län­ders über­nom­men hat, ent­fällt nicht rück­wir­kend mit des­sen Flücht­lings­a­n­er­ken­nung. Das hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig am 13.02.2014 (BVerwG 1 C 4.13) ent­schie­den.

Das Doppelbestrafungsverbot mit grenzüberschreitender Wirkung ist nach wie vor keine allgemeine Regel des Völkerrechts (vergleiche BVerfG vom 4. Dezember 2007, 2 BvR 38/06) und gilt im Auslieferungsverkehr mit Drittstaaten nur für Länder, die dem Art. 54 SDÜ und Art. 50 GRCh unterfallen (OLG FF/M, B. v. 12.11.2013 - 2 AuslA 87/13 -.

Seite 31 von 151