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Der 10. Senat des Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. April 2013 (BVerwG 10 C 9.12) entschieden, dass die Eltern eines minderjährigen Flüchtlings, der sich ohne Begleitung in Deutschland aufhält, grundsätzlich beide einen Anspruch auf Nachzug zu ihrem Kind haben. Dieser Anspruch besteht jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Kindes. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

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