Nachrichten Rechtsprechung

Der Ausweisung eines in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen wegen Vorfeldunterstützung des Terrorismus steht die Tatsache, dass er minderjährige Kinder deutscher Staatsangehörigkeit hat, nicht grundsätzlich entgegen. Vielmehr können öffentliche Interessen die privaten Interessen des Ausländers und seiner Familie überwiegen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 30. Juli 2013 (BVerwG 1 C 9.12) entschieden.

Ein Ausländer, der in Deutschland in einer Patchworkfamilie mit seiner Partnerin und Kindern zusammenlebt, kann in einem außergewöhnlichen Härtefall einen Aufenthaltstitel beanspruchen, wenn dies erforderlich ist, um eine Verletzung von Art. 6 GG zu vermeiden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 30.07.2013 (BVerwG 1 C 15.12) entschieden.

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