VG Ansbach zur Befristung der Wirkungen der Ausweisung
VG Ansbach, U. v. 12.09.2013 - AN 5 K 13.01435 -. Wegen Verurteilungen u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und räuberischen Diebstahls mit
vorsätzlicher Körperverletzung ist eine Befristung auf acht Jahre angemessen und erforderlich.
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