Visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger
Die 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München (Aktenzeichen: M 23 K 10.1983) hat festgestellt, dass eine türkische Klägerin für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu drei Monaten zum Dienstleistungsempfang visumfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf. Mit diesem Urteil wird der Soysal-Entscheidung des EuGH Rechnung getragen. Weiterlesen ...

