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VG Berlin 22. Kammer, Beschluss vom 26.10.2010 - 22 K 31.10 V -. Die Ablehung des Antrags auf Erteilung eines Besuchsvisums richtet sich nach dem Visakodex. Die in § 6 AufenthG getroffenen Regelungen sind deshalb nicht mehr anwendbar, soweit sie die Erteilung von Schengen-Visa betreffen.
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