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VG Halle, Urteil vom 26.08.2010 (Az.: 1 A 70/09): Die Ausländerbehörde hat bei allen aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen die familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zur Geltung zu bringen.

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