Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

EuGH: Deutschlands Visumspraxis zum Teil europarechtswidrig

LUXEMBURG ? Am 19. Januar 2006 hat der EuGH entschieden, dass Deutschland gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen hat, indem es sich nicht darauf beschränkt, die Entsendung von Arbeitnehmern, die Angehörige von Drittstaaten sind und in ihrem Hoheitsgebiet Dienstleistungen erbringen sollen, von der vorherigen Abgabe einer einfachen Erklärung durch das in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, das die Entsendung dieser Arbeitnehmer plant, abhängig zu machen, und indem sie verlangt, dass diese Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr bei diesem Unternehmen beschäftigt sind.

Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 3. Januar 2006 mit Begründung zum kostenfreien Download


Die Europäisierung des deutschen Verwaltungsrechts hat mittlerweile auch das deutsche Asyl- und Ausländerrecht erreicht. Auf der Grundlage des EG-Vertrags, der zum schrittweisen Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Annahme von Maßnahmen in den Bereichen Asyl, Einwanderung und zum Schutz der Rechte von Drittstaatsangehörigen vorsieht, sind im Zeitraum von November 2002 bis Dezember 2005 zehn Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft aus dem Bereich des Ausländer- und Asylrechts erlassen worden, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Zum kostenfreien Download des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung und anderen eBooks zum Ausländerrecht (teils kostenpflichtig)  hier klicken!

Umfrage der EU-Kommission und Erwartungen der Bürger Bulgariens: Beitrittstermin 1. Januar 2007

Bulgarien möchte am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beitreten. Doch was erwarten seine Bürger? Freuen sie sich auf den Beitritt oder blicken sie mit Sorge auf die zukünftige Mitgliedschaft? Eine im Auftrag der EU-Kommission durchgeführte repräsentative Umfrage unter den Bürgern Bulgariens gibt erste Antworten.

Wirtschaftsmigration Drittausländer, Mitteilung der Kommission, KOM (2005) 669 endgültig, Richtlinienvorschläge

Stellt sich bei Rechtsanwendern mit Blick auf die Familienzusammenführungs-, Daueraufenthalts- und Qualifikationsrichtlinie das Gefühl ein, dass die EU das Ausländerrecht für Drittstaatsangehörige an sich gezogen hat, so zeigt die am 21. Dezember 2005 veröffentlichte Mitteilung der Kommission [KOM (2005) 669 endgültig], dass die Regelungsdichte in diesem Bereich weiter zunehmen wird.

BRÜSSEL - Mit der Annahme der Asylverfahren-Richtlinie durch die Justiz- und Innenminister der EU am 1. Dezember in Brüssel vollendet die EU die erste Phase der gemeinsamen europäischen Asylregelung. Diese Richtlinie und die vom Rat bereits angenommenen Rechtsinstrumente im Asylbereich gewährleisten einen Mindestschutz und Verfahrensgarantien in allen Mitgliedstaaten für Personen, die internationalen Schutz benötigen, verhindern gleichzeitig aber den Asylmissbrauch, der der Glaubwürdigkeit des Systems schadet.

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