EuGH: Dienstleistungsfreiheit, Vander-Elst-Visum, Deutschland, Entsendung von Arbeitnehmern
EuGH: Deutschlands Visumspraxis zum Teil europarechtswidrig
LUXEMBURG ? Am 19. Januar 2006 hat der EuGH entschieden, dass Deutschland gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen hat, indem es sich nicht darauf beschränkt, die Entsendung von Arbeitnehmern, die Angehörige von Drittstaaten sind und in ihrem Hoheitsgebiet Dienstleistungen erbringen sollen, von der vorherigen Abgabe einer einfachen Erklärung durch das in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, das die Entsendung dieser Arbeitnehmer plant, abhängig zu machen, und indem sie verlangt, dass diese Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr bei diesem Unternehmen beschäftigt sind.