EU: Asylverfahren-Richtlinie, Gemeinsame Asylpolitik, Mindeststandards, Frattini
BRÜSSEL - Mit der Annahme der Asylverfahren-Richtlinie durch die Justiz- und Innenminister der EU am 1. Dezember in Brüssel vollendet die EU die erste Phase der gemeinsamen europäischen Asylregelung. Diese Richtlinie und die vom Rat bereits angenommenen Rechtsinstrumente im Asylbereich gewährleisten einen Mindestschutz und Verfahrensgarantien in allen Mitgliedstaaten für Personen, die internationalen Schutz benötigen, verhindern gleichzeitig aber den Asylmissbrauch, der der Glaubwürdigkeit des Systems schadet.