Schweiz öffnet Arbeitsmarkt für neue EU-Staaten
BERN ? Nachdem im Juni 2005 bereits die Mehrheit der Schweizer für die Mitgliedschaft im Schengen- und Dublin-Abkommen votiert hatte, hat sich das Schweizer Wahlvolk nunmehr mehrheitlich für die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes für Arbeitskräfte aus den zehn neuen EU-Staaten ausgesprochen. Im entsprechenden Referendum am Sonntag, den 25. September 2005 stimmten rund 56 Prozent der Wähler für eine Anpassung des seit 1999 bestehenden Freizügigkeitsabkommens an die erfolgte Ost-Erweiterung Mai vergangenen Jahres. Bis 2011 wird stufenweise eine Kontingentierung der Arbeitnehmer diesen Staaten gesteigert, bis es letztlich zum freien Personenverkehr kommen soll. Die Schweiz hat sich jedoch Steuerungsmechanismen offen gehalten. Zudem flankieren Maßnahmen gegen Sozial- und Lohndumping die Marktöffnung.
Den Schwerpunkt dieser Abhandlung bildet der ordre public-Vorbehalt des Art. 6 der Familienzusammenführungsrichtlinie. Die Familienzusammenführungsrichtlinie enthält in Art. 6 Abs. 1 eine Regelung, nach der die Mitgliedsstaaten einen Antrag auf Einreise und Aufenthalt eines Familienangehörigen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit ablehnen können. Absatz 2 der Bestimmung sieht unter den gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten vor, den Aufenthaltstitel eines Familienangehörigen zu entziehen oder dessen Verlängerung abzulehnen. Weiterlesen ...