Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

EU-Pilotprojekte: Regionale Schutzprogramme in Afrika und der Ukraine

BRÜSSEL - Der EU-Kommissar für Justiz und Inneres Franco Frattini kündigte am 31.05.2005 an, dass ab Juli diesen Jahres die zwei ersten Regionalen Schutzprogramme (?regional protection programme?) der Europäischen Union wahrscheinlich im Gebiet der großen Seen in Afrika und in Osteuropa angesiedelt werden. Dies stellen Hauptgebiete dar, aus denen illegale Einwanderer nach Europa kommen. Die Unterstützung bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen soll dabei vom Abschluss von Rücknahmeabkommen bezüglich abgelehnter Asylbewerber abhängig gemacht werden.

700.000 Illegale Einwaderer beantragen in Spanien ihre Legalisierung

MADRID- Am vergangenen Samstag, am 7. Mai 2005 endete das dreimonatige Sonderverfahren zur Legalisierung illegaler Einwanderer in Spanien. Die spanische Regierung hatte Menschen, die illegal in Spanien waren, seit dem 7. Februar 2005 die Möglichkeit geben, legale Papiere und eine Aufenthaltserlaubnis (Lexikon Migration Recht) zu bekommen, wenn sie einen Arbeitsplatz aufweisen konnten. Am Samstag um 22.00 Uhr waren bereits 691.059 Anträge gestellt. Nach dem spanischen Arbeits- und Sozialminister Jesús Caldera haben lediglich cirka 150.000 illegal in Spanien aufhältige Personen keinen Antrag gestellt.

BRÜSSEL - Die Europäische Kommission hat am 6. April 2005 das letzte Vorschlagspaket für den neuen Finanzrahmen 2007-2013 angenommen. Danach soll dem Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht eine Summe von 8,3 Mrd. ? zugeteilt werden, die zu zwei Dritteln dem Rahmenprogramm ?Solidarität und Steuerung der Migrationsströme? zu Gute kommen soll.
Innerhalb dieses Programms sollen insbesondere vier Ziele erreicht werden: Effizientere Kontrollen an den EU-Außengrenzen, eine Förderung von integrationsbegünstigenden Kursen und Handbüchern für Neuankömmlinge, die Sicherstellung von adäquate Aufnahmebedingungen und die Beratung von erfolglosen Asylbewerbern zum Zweck einer würdevollen Rückkehr in ihr Heimatland.

LONDON/BRÜSSEL/BERLIN - Ein Jahr nach der EU-Osterweiterung hat sich im Vereinigten Königreich die vielfach geäußerte Befürchtung, es könnten ?Horden von Sozialhilfeempfängern? aus den zehn neuen Beitrittsstaaten Einzug halten, nicht bestätigt. Vielmehr stellt sich zumeist heraus, dass wertvolle Arbeitskräfte gewonnen werden konnten.
In Deutschland und den meisten Staaten der EU-15 bleibt der Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus den acht neuen, osteuropäischen Staaten Tschechien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei während einer Übergangszeit von maximal sieben Jahren verschlossen. Auch danach ist mit keinem permanenten Einwanderungsstrom von Arbeitsmigranten zu rechnen.

Bis 15. April 2005 besteht die letzte Möglichkeit zur Beteiligung an der öffentlichen Anhörung im Bereich Wirtschaftsmigration. Wie Migrationsrecht.Net bereits am 8.02.2005 berichtete, veröffentlichte die Europäische Kommission am 11. Januar 2005 ein Grünbuch zur Wirtschaftsmigration.
Mit diesem Grünbuch sollte eine gesamtgesellschaftliche Diskussion zu ausgewählten Fragen der Einwanderung von Arbeitskräften und ihren Familien in die EU angestoßen werden. Auf der Grundlage der Stellungnahmen von Staaten, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Verbänden und Privatpersonen plant die Kommission, bis Ende 2005 einen Richtlinienvorschlag zu erstellen.
Bis Ende der Woche, nämlich bis Freitag, den 15.04.2005 akzeptiert die Kommission noch derartige Stellungnahmen.
Diese sind zu richten an:
Der Generaldirektor
Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit
Europäische Kommission
B-1049 Brüssel
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