Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Europäische Kommission beschließt  verstärkte Zusammenarbeit im Asylrecht und Errichtung eines Europäischen Asylsystems

Die Kommission hat am 25. Januar 2006 eine Mitteilung angenommen, in der sie ein Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl darstellt. In Fortsetzung des so genannten AENEAS-Programms, das von der Kommission eingeführt wurde, um in Drittstaaten Maßnahmen im Bereich Asyl und Migration zu finanzieren, ist das Ziel der aktuellen Initiative, spezifische ergänzende Hilfe für Drittländer zu erbringen. So soll unter anderem eine gut organisierte Steuerung der Arbeitskräftemigration dadurch gefördert werden, dass Informationen zum rechtlichen Rahmen und zu den Möglichkeiten der Arbeitsmigration verbreitet werden. Weiterhin soll die illegale Einwanderung bekämpft werden. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission unter anderem vor, insbesondere gegen Einschleusungen und Menschenhandel vorzugehen und Informationen herauszugeben, die auf die Abschreckung illegaler Immigration und auf die Stärkung des Bewusstseins für die damit verbundenen Risiken abzielen.

EU-Kommission - Aufhebung der Arbeitsmarktbeschränkung für die Beitrittstaaten: Mobilität der Arbeitnehmer und Ablauf der Übergangsphase

In ihrem Bericht vom 8. Februar überprüft die Kommission anhand einer Fülle statistischer Daten  die ersten zwei Jahre der bis zu sieben Jahre langen  Übergangsphase für die Arbeitnehmer der neuen Beitrittsstaaten.  Der Bericht soll den Mitgliedstaaten eine Entscheidungsgrundlage dafür liefern, ob sie die Beschränkungen der Freizügigkeit auf ihrem nationalen Arbeitsmarkt beibehalten wollen. Diese Entscheidung haben die Mitgliedstaaten bis zum 30. April 2006 zu treffen. Die meisten ?alten? Mitgliedstaaten ? mit Ausnahme von Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ? haben im Mai 2004 Beschränkungen der Freizügigkeit gegenüber den Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten eingeführt.

Die Kommission fordert  die alten Mitgliedsstaaten auf, ihre Arbeitsmärkte für Arbeiter aus den EU-8 Staaten zu öffnen.  Der häufig vorausgesagte Zustrom  von Arbeitskräften aus dem Osten hat sich nicht bewahrheitet und Großbritannien, Irland und Schweden, wo keine Übergangsreglungen gelten,  haben ?positive? Erfahrungen gemacht. 

EU-Kommission legt Verordnungsvorschlag über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung in Unterhaltssachen vor

In einer vom 12. bis 14. Januar 2006 von der Kommission (externer Link) organisierten Konferenz wurde über den am 15. Dezember 2005 veröffentlichten Verordnungsvorschlag über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung in Unterhaltssachen diskutiert.

EU-Parlament: Dienstleistungsrichtlinie- Tätigkeit als Rechtsanwalt - Herkunftslandprinzip

Am 16. Februar 2006 hat das Plenum des Parlaments in erster Lesung über den Kommissionsvorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie mit zahlreichen Änderungen abgestimmt. Dieser Richtlinienvorschlag ist Teil des Wirtschaftsreformprozesses, den der Europäische Rat auf seiner Tagung in Lissabon mit dem Ziel eingeleitet hat, die EU bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Für die Verwirklichung dieses Zieles ist die Vollendung eines wirklichen Binnenmarktes für Dienstleistungen unerlässlich. Das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bisher aufgrund zahlreicher Hindernisse1, die der Entwicklung von Dienstleistungen im Binnenmarkt entgegenstanden, nicht ausgeschöpft werden. Die Dienstleistungsrichtlinie ist Teil der von der Kommission verabschiedeten Strategie zur Beseitigung dieser Hemmnisse und stützt sich auf den Bericht über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen, der Umfang und die Gewichtigkeit dieser Probleme aufgezeigt hat.

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