EGMR: Kein Befristungsgebot aus Art. 8 EMRK bei Ausweisung von im Bundesgebiet geborenen Ausländern
In der Rechtssache Kaya ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 31753/02) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Erste Sektion) als Kammer mit Urteil vom 28. Juni 2007 eine unbefristete Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen türkischen Staatsangehörigen für mit Art. 8 EMRK verhältnismäßig erklärt. Damit ist die in der Literatur häufig erhobene Forderung, alle Ausweisungen müssten befristet werden, nicht weiter haltbar. Die Frage der Befristung der Ausweisung ist vielmehr – wie auch das BVerfG mit seinen Beschlüssen vom 10.6.2007 und 10.8.2007 hervorgehoben hat – eine Frage der Verhältnismäßigkeit der Ausweisung. Weiterlesen ...