Nachrichten Rechtsprechung

Das BVerfG (Beschluss vom 23.09.2010 - 2 BvR 1143/08 -) ließ die Frage offen, welche Bedeutung § 62 Abs. 2 Satz 5 AufenthG in den Fällen zukommt, in denen die Abschiebung aus Gründen scheitert, die der Ausländer nicht zu vertreten hat.

Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat am 26. Oktober 2010 entschieden, dass ein Visum zum Zweck der Adoption eines Kindes aus dem Ausland grundsätzlich nur dann erteilt werden darf, wenn zuvor ein Verfahren der internationalen Adoptionsvermittlung erfolgreich durchgeführt wurde. Dies gebietet der Schutz des Kindeswohls.

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