Neuer Zeitpunkt für die Beurteilung der Ausweisung von Ausländern
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass bei Ausweisungen von Ausländern Änderungen der Sach- und Rechtslage von den Tatsachengerichten zu berücksichtigen sind. Bisher hatte der für das Ausländerrecht zuständige 1. Senat aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nur bei EU-Bürgern und weiteren gemeinschaftsrechtlich privilegierten Ausländern die Berücksichtigung nachträglicher Veränderungen verlangt. Durch die heutige Entscheidung wird die bisherige Rechtsprechung, wonach bei den übrigen Ausländern (sog. Drittstaater) auf den Zeitpunkt der behördlichen Ausweisungsverfügung abzustellen ist, aufgegeben und der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung nunmehr auch für diese Ausländer ins gerichtliche Verfahren verlagert. Weiterlesen ...

