Ohne Antrag auf Wiedereinbürgerung kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Kindern
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 14. November 2007 ( 5 B 05.3039), dass ein minderjähriges Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nach § 25 Abs. 1 StAG verliert, wenn es eine ausländische Staatsangehörigkeit lediglich kraft automatischer gesetzlicher Erstreckung mit der Einbürgerung seiner Eltern erwirbt (hier: Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit). Weiterlesen ...

