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Der 24. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat einen in Aachen ansässigen Immobilienverwalter heute zur Zahlung von 5.056,- Euro Geldentschädigung und Schadenersatz verurteilt, weil er als verantwortlich dafür angesehen wurde, dass ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft wegen seiner Hautfarbe als Mieter einer Wohnung zurückgewiesen wurde (Az. OLG Köln 24 U 51/09); die anderslautende Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 17.03.2009 wurde entsprechend abgeändert.

Eingestellt ist eine überarbeitete Kommentierung zur Haft bei Minderjährigen und zur Altersfeststellung. Das Dokument ist zur besseren Erkennbarkeit durch eine äußere Rahmenlinie an den Änderungen gekennzeichnet.

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