Iranischen Staatsangehörigen ist die Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung zumutbar
Das BVerwG hat mit Urteil vom 10.11.2009 (BVerwG 1 C 19.08) entschieden, dass einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer, der nicht über gültige Reisedokumente verfügt, eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG nur erteilt werden kann, wenn er ohne Erfolg alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, ein (neues) Reisedokument zu erhalten. Verlangt die zuständige Behörde seines Heimatstaates von ihm die Erklärung, dass er bereit sei, freiwillig auszureisen, so ist ihm die Abgabe dieser Erklärung grundsätzlich zuzumuten. Weiterlesen ...