Nachrichten Rechtsprechung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen können, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit jetzt rechtskräftigem Urteil der Klage einer 14 Jahre alten türkischen Staatsangehörigen stattgegeben, die trotz Fortbestehens ihrer türkischen Staatsangehörigkeit eingebürgert werden wollte (Az.: 11 K 3612/09). Denn der türkische Staat, so das Verwaltungsgericht, mache ihre Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig. Damit haben türkische Kinder, die nicht unter das gesetzliche Modell der doppelten Staatsangehörigkeit fallen, die Möglichkeit, sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben.

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