Nachrichten Rechtsprechung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüsse vom 24. Februar 2010 (BVerwG 6 A 6.08 und 7.08) dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt, inwieweit das Verbot eines im europäischen Ausland ansässigen Fernsehsenders durch eine deutsche Behörde mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dem Inhaber eines ausländischen EU-Führerscheins das Recht entziehen können, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, wenn Ermittlungen bei den Behörden des Ausstellermitgliedstaates von dort herrührende unbestreitbare Informationen ergeben, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Erteilung dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte.

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