Nachrichten Rechtsprechung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte mit Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwG 1 C 16.08)  im Fall eines türkischen Arbeitnehmers darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich dieser gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde auf ein Aufenthaltsrecht aus dem assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbot berufen kann.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwG 1 C 14.08) entschieden, dass das Diskriminierungsverbot im Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien) kein Aufenthaltsrecht für einen tunesischen Arbeitnehmer begründet, dem vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes eine unbefristete Arbeitsgenehmigung erteilt wurde.

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