LG Göttingen: rechtswidrige Haft bei Stützung auf altes Recht
Das Amtsgericht Göttingen stützte die Abschiebungshaft Ende 2008 auf § 57 AuslG. Schon damit ist der Beschluss formell rechtswidrig.
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Das Amtsgericht Göttingen stützte die Abschiebungshaft Ende 2008 auf § 57 AuslG. Schon damit ist der Beschluss formell rechtswidrig.
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Die Kommentierung beschäftigt sich mit der Problematik der örtlichen Zuständigkeit haftantragstellender Behörden bei Abschiebungs- und Zurückschiebungshaft, die durch das zuständige Gericht als Verfahrensvoraussetzung zwingend zu prüfen ist. Weiterlesen ...
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte mit Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwG 1 C 16.08) im Fall eines türkischen Arbeitnehmers darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen sich dieser gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde auf ein Aufenthaltsrecht aus dem assoziationsrechtlichen Diskriminierungsverbot berufen kann. Weiterlesen ...