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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 2. Dezember 2009 (5 C 24.08) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim bestätigt, nach der ein türkischer Staatsangehöriger, der früher Funktionär der "Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs" (IGMG) gewesen und bis heute deren aktives Mitglied ist, ohne glaubhafte Abwendung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen keinen Anspruch auf Einbürgerung als Deutscher hat.

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