Nachrichten Rechtsprechung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 30. März 2010 (BVerwG 1 C 6.09) die bisher umstrittene Frage einer Anrechnungsfähigkeit von fiktiven Aufenthaltszeiten nach § 81 Abs. 4 AufenhtG bei der Berechnung von Aufenthaltszeiten für eine Niederlassungserlaubnis - hier aus humanitären Gründen nach § 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - entschieden.

Seite 97 von 149