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Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) gegenüber einem Asylbewerber ausgesprochene Androhung der Abschiebung in sein Heimatland aufzuheben ist, wenn nachträglich im gerichtlichen Verfahren ein Abschiebungsverbot wegen erheblicher konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit nach § 60 Abs. 7 Satz 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG - festgestellt wird. Damit hat der nunmehr für das Asylrecht zuständige 10. Senat eine seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 umstrittene Frage geklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass unter altem Recht ausgewiesene Unionsbürger auch nach dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 nicht in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten dürfen. Sie haben aber Anspruch auf Befristung des durch die Ausweisung ausgelösten und weiterhin geltenden Einreise- und Aufenthaltsverbots.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 26. Juli 2007 Russland wegen des gewaltsamen Todes (Verstoß gegen Artikel 2 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Recht auf Leben, Artikel 3: Verbot der Folter und Artikel 13: Recht auf wirksame Beschwerde) tschetschenischer Zivilisten verurteilt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe verfügte Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein 1975 in Karlsruhe als Kind türkischer Arbeitnehmer geborener türkischer Staatsangehöriger, der sich auf ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei (hier: nach Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats - ARB 1/80) berufen hat. Er war im Februar 2004 in Karlsruhe wegen schweren gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt und deshalb im September 2004 vom Regierungspräsidium ausgewiesen worden. Seit seiner Entlassung aus dem Strafvollzug im Juli 2007 lebt der Kläger wieder bei seiner Familie in Karlsruhe.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25. Juni 2007 (Az. 11 UE 52/07) entschieden, dass türkische Arbeitnehmer, die mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen einen Abschiebeschutz wie Bürger der Europäischen Union genießen. Nach den Vereinbarungen des europäisch-türkischen Assoziationsrates muss auch Türken ein "erhöhter Ausweisungsschutz" zuerkannt werden. Das gilt allerdings nur für länger in der EU lebende türkische Arbeitnehmer und ihre Familien.

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