Das Bundesverfassungsgericht (Kammer) hat am 10. August 2007 eine grundlegende Entscheidung zur Ausweisung von langjährig im Bundesgebiet lebenden Ausländern getroffen, die die Ausweisungspraxis nachhaltig verändern wird. Die Verfassungsbeschwerde betraf die Bedeutung des Rechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG für die generalpräventiv begründete Ausweisung eines Ausländers, der seit vielen Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und nach seinem Vortrag keine tatsächliche Beziehung zu seinem Heimatstaat hat. Die Entscheidung führt letztlich dazu, dass alle Ausweisungstatbestände des Aufenthaltsgesetzes, unabhängig davon, ob es sich um Ist-, Regel- oder Ermessensausweisungen handelt unter den Grundsatz der Verhältnismäßigkeitsprüfung gestellt werden. Die zwingende Rechtsfolge, die der Gesetzgeber typisierend anordnet, wird damit unter den Vorbehalt einer verfassungsrechtlich vorgegebenen Einzelfallentscheidung gestellt.
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