Nachrichten Rechtsprechung

Der BGH gab in seinem Beschluss vom 07.05.2010 - V ZB 121/10 - der beantragten einstweiligen Anordnung statt, da die Auffassung des Beschwerdegerichts, dass die Fortdauer der Haft noch für verhältnismäßig hielt, erheblichen rechtlichen Bedenken begegnete.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 27. Mai 2010 (BVerwG 5 C 8.09) entschieden, dass auch nach den Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) seit 1999 eine Einbürgerung nach Ermessen (gemäß § 8 StAG - siehe unten 1) abgelehnt werden kann, wenn der Ausländer Deutsch nicht lesen kann. Dies gilt auch für Analphabeten, die - wie der Kläger - nicht infolge einer Krankheit oder Behinderung nicht lesen können und auch in ihrer Muttersprache keine Kenntnisse der Schriftsprache haben.

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