Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Der EuGH hat mit Urteil in der Rechtssache C-153/14 vom 9. Juli 2015 entschieden, dass Die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung nicht unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden darf. Die Entscheidung lässt keinen Zweifel aufkommen, dass die gegenwärtige Rechtslage, die beim Ehegattennachzug einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, mit der Familienzusammenführungsrichtlinie unvereinbar ist. Die nationale Regelung darf daher aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts nicht zur Anwendung kommen. Eine richtlinienkonforme Auslegung scheidet aus, da der Wort des § 30 AufenthG nicht auslegungsfähig ist. Der Gerichthof zeigt mit seiner Entscheidung zugleich auf, dass auch eine an Voraussetzungen gebundene Härtefallregelung nicht ausreicht, um die europarechtlich erforderliche individuelle Einzelfallentscheidung zu gewährleisten.
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Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
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Nach einer Presseerklärung der Fraktion "Die Linke" hat die EU-Kommission nun offiziell wegen der unzureichenden Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Juni 2015 in der Rechtssache C-579/13 (P und S / Commissie Sociale Zekerheid Breda, College van Burgemeester en Wethouders van de gemeente Amstelveen) entschieden, dass die Mitgliedstaaten langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige zur erfolgreichen Ablegung einer Integrationsprüfung verpflichten dürfen.
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Ein türkischer Staatsangehöriger verliert sein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, wenn er das Bundesgebiet verlässt und über ein Jahr bei seiner Familie in der Türkei lebt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.03.2015 (BVerwG 1 C 19.14) entschieden.
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