Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die Kommission hat neue Initiativen zur Stärkung des globalen Migrationskonzepts der EU verabschiedet. Dazu gehören die Mitteilung „Konsolidierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage: Für mehr Koordinierung, Kohärenz und Synergie“, ein Bericht über den Ausbau von Maßnahmen und Instrumenten zur Bewältigung der Integationsherausforderung, der der Ministerkonferenz 2008 zum Thema „Integration“ vorgelegt wird, und eine Mitteilung mit einem Bericht über die Anwendung der Richtlinie 2003/86 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung. Die heute vorgelegten Vorschläge bauen auf den Grundsätzen auf, die in der unlängst veröffentlichten Mitteilung „Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa“ angeregt wurden, und liefern die ersten Bausteine für die darin vorgeschlagenen Maßnahmen, die auch Eingang in den Europäischen Pakt zu Einwanderung und Asyl finden sollten.

Der EuGH verhandelte am 7. Oktober 2008 die Rechtssache Soysal (C-228/06). Rechtsanwalt Gutmann, der die Kläger vor dem EuGH vertrat, erklärte, dass das Gericht die Einreisefragen für weitgehend geklärt ansah. Der EuGH wird ohne Schlussanträge des Generalanwalts entscheiden. Von der Entscheidung, die erst in etwa drei Monaten zu erwarten ist, wird Klarheit in Bezug auf die visafreie Einreise türkischer Staatsangehöriger und damit auch dem Wegfall der Sprachprüfung für Ehegatten türkischer Staatsangehöriger erwartet (über beide Fragen wurde berichtet, Links siehe unten).

Der EuGH hat mit Urteil vom 25. September 2008 in der Rechtssache Er (C-453/07) seine Rechtsprechung zum eigenständigen Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 bestätigt.  Er hat mit der Entscheidung klargestellt, dass Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 auch erhalten bleibt, wenn der Betroffene dem Arbeitsmarkt mehrere Jahre lang nicht zur Verfügung stand.

Diese Erwägungen würden erst recht für einen türkischen Staatsangehörigen wie Herrn Er gelten, der den Arbeitsmarkt nicht verlassen hat. Dass er im Alter von 23 Jahren noch immer keine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausübe, stehe der Gewährung eines Aufenthaltsrechts nicht entgegen.

Am 11. September 2008 hat der Generalanwalt Yves Bot seines Schlussanträge in der Rechtssache C-337/07 (Altun) vorgelegt. Es geht um die Frage, ob Kinder türkischer Asylbewerber oder Flüchtlinge, die nicht über einen Zeitraum von drei Jahren tatsächlich als Arbeitnehmer beschäftigt waren, ihren nachgezogenen Kindern die Rechtsstellung aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 vermitteln können. Außerdem geht es um die Frage, ob Täuschungen im Asylverfahren auf den Rechtserwerb der Kinder durchschlagen können.

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