Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die Sitzung unter dem Motto „ Die Lage der Türken in Europa und ihre Wirkungen auf die Türkei-EU-Beziehungen’, die in Zusammenarbeit von dem Ost-West-Institut (EWI), den Ausschüssen für Koordination zwischen der Türkei und Europa, der Stiftung der Türkischen Welt (TÜDEV) und dem türkischen Frauenverein (AIMEE) veranstaltet wurde, tagte in Brüssel. Der Vizepräsident des EWI Greg Austin sagte: „In der europäischen Öffentlichkeit herrscht über die Türkei zahlreiche negative Sichtweisen. Dafür gibt es drei Gründe: Erstens ist die Zuwanderung der Türken nach Europa aus wirtschaftlichen Gründen, zweitens der Einfluss der Medien und drittens die innerpolischen Rechnungen der europäischen Politiker. Um dies zu ändern, muss das positive Image erhöht werden.

Für ausländische Besucher stellt sich immer die Frage des notwendigen Versicherungsschutzes. Nach der Entscheidung des Rates vom 22. Dezember 2003 (ABl. EG L 5 vom 9.1.2004, S. 79) zur Änderung des Teils V Nummer 1.4 der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion und des Teils I Nummer 4.1.2 des Gemeinsamen Handbuchs zur Aufnahme des Nachweises einer Reisekrankenversicherung in die Liste der für die Erteilung eines einheitlichen Einreisevisums erforderlichen Belege (2004/17/EG) wurden die Anforderungen an den Versicherungsschutz in Art. 1 konkretisiert.

Das Sozialgericht Nürnberg hat am 22. Januar 2008 zwei Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Sowohl in dem Vorlagebeschluss Athanasios Vatsouras gegen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) (Rechtssache C-22/08) als auch in dem Verfahren Josif Koupatantze gegen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Nürnberg (Rechtssache C-23/08) geht es um die Frage, ob Unionsbürgern, die sich zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalten, oder von ihrer Feizügigkeit nach Art. 18 EG Gebrauch machen, Sozialhilfeleistungen vorenthalten werden können.

Die Ausweisung türkischer Staatsangehöriger, die Ansprüche nach Art. 6 Abs. 1 oder Art 7 ARB 1/80 erworben haben, ist in Ländern, die entweder das Vorverfahren im Ausländerrecht insgesamt abgeschafft oder die Ausgangsbehörde zugleich zur Widerspruchsbehörde bestimmt haben, nicht möglich.

Die Ausweisung verstieß und verstößt gegen die Verfahrensvorschrift des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG, sofern nicht ausnahmsweise ein dringender Fall vorliegt. Der Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG führt auch unter Berücksichtigung der mittlerweile durch Art. 38 Abs. 2 und Art. 31 der RL 2004/38/EG (Unionsbürger-Richtlinie - ABl L 158 vom 30. April 2004, S. 77) eingetretenen Rechtsänderung zur Rechtswidrigkeit der Ausweisungsverfügungen. Dies gilt nicht nur für Altfälle, sondern für jede Ausweisung!

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