Keine Niederlassungserlaubnis für türkische Staatsangehörige
Die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei erworben hat (Art. 7 ARB 1/80), hat keinen Anspruch auf Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und auch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen hat, in dem ihr Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland vermittelt wurden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. April 2015 (BVerwG 1 C 21.14) entschieden.
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