Frühere Versäumnisse beim Spracherwerb hindern Einbürgerung nicht
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 5. Juni 2014 (BVerwG 10 C 2.14) entschieden, dass frühere Versäumnisse beim Spracherwerb die Einbürgerung nicht hindern. Weiterlesen ...