Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Europaparlament: EU-Verfassung soll 2009 in Kraft treten

"Zukünftige Erweiterungen ohne Verfassung nicht möglich"

Die Verfassung der EU soll nach Ansicht des Europäischen Parlaments <externer Link> im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten. Mit ihr würde die EU ein neues Maß an Offenheit, Pluralismus und demokratischer Legitimität erreichen. Die politischen Probleme und die institutionellen Mängel würden ohne Verfassung weiter bestehen und sogar zunehmen. Auch wäre ohne die Verfassung "das Gelingen dieser und zukünftiger Erweiterungen gefährdet".

Migrationsbezogene Bevölkerungsentwicklung in der EU rückläufig


Aufgrund der Ende 2005 verfügbaren monatlichen Daten, der letzten Prognosen und der Einschätzung der Sachverständigen kann man davon ausgehen, dass der Nettozugang internationaler Migranten (Einwanderung minus Auswanderung) in die Europäische Union im Jahre 2005 auf rund 1.691.000 Personen im Vergleich zu 1.852.000 Personen im Jahre 2004 abnimmt.

Die Union führte mit der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 (ABl L 16 S. 44 vom 23.01.2004)betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen die kleine Freizügigkeit für Drittstaatsangehörigen, die die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erlangt haben ein. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 23. Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt werden. Sollte die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgen, so können sich Ausländer unmittelbar auf die Richtlinienbestimmungen, die unbedingt und hinreichend klar sind, berufen. Die Richtliniebestimmungen gehen dann im Wege des Anwendungsvorrangs den Regelungen des nationalen Rechts vor.

Das Bundeskabinett verabschiedet EU-Haftbefehlsgesetz nach dem gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Entwurf des EU-Haftbefehlsgesetzes verabschiedet. ?Mit diesem Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass der EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in nationales Recht umgesetzt wird. Ich hoffe, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss bringen können, damit Deutschland wieder vollständig am vereinfachten und beschleunigten Auslieferungsverfahren innerhalb der EU teilnehmen kann?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. 

Im Einzelnen:

EuGH: Deutschlands Visumspraxis zum Teil europarechtswidrig

LUXEMBURG ? Am 19. Januar 2006 hat der EuGH entschieden, dass Deutschland gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen hat, indem es sich nicht darauf beschränkt, die Entsendung von Arbeitnehmern, die Angehörige von Drittstaaten sind und in ihrem Hoheitsgebiet Dienstleistungen erbringen sollen, von der vorherigen Abgabe einer einfachen Erklärung durch das in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Unternehmen, das die Entsendung dieser Arbeitnehmer plant, abhängig zu machen, und indem sie verlangt, dass diese Arbeitnehmer seit mindestens einem Jahr bei diesem Unternehmen beschäftigt sind.

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