Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Zypern und Malta werden am 1. Januar 2008 den Euro einführen; damit wird die Eurozone auf 15 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erweitert. Am 10. Juli haben die Finanzminister beiden Ländern grünes Licht gegeben und die permanenten Umtauschraten für das zypriotisches Pfund und die maltesische Lira festgelegt: 0,585274 für das zypriotische Pfund und 0,4293 für die maltesische Lira.
AM 11. Juli 2007 hat das Europäische Parlament den Bericht des zuständigen Berichterstatters Jacek Protasiewicz zum Grünbuch Arbeitsrecht der Kommission angenommen. Der Bericht unterstreicht vor allem, dass das europäische Arbeitsrecht unbefristete Arbeitsverträge als generelle Form des Arbeitsverhältnisses anerkennen solle.
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ERDOGAN: „UNSER WAHLSIEG IST EIN NATIONALER REFLEX“
Ministerpräsident und AKP-Vorsitzender Recep Tayyip Erdogan, der nach Bekanntwerden der Wahlergebnisse im Hauptgebäude seiner Partei eine Rede hielt, bezeichnete seinen Wahlsieg als einen „nationalen Reflex“ und gab dafür den Wahlprozess des Staatspräsidenten und die Entscheidung des Verfassungsgerichtes an. Mit der Wahl habe die türkische Demokratie eine wichtige Prüfung mit Erfolg abgelegt, die der Welt als Vorbild dienen könne, betonte Erdogan und sagte: "Unsere Einheit und unser Zusammenhalt, unsere Demokratie und unsere Republik sind gestärkt aus der Wahlurne hervorgegangen. Wir respektieren die Unterschiede in unserer Gesellschaft und sehen sie als Bereicherung an". Erdogan hat sich zur Zielsetzung der EU-Mitgliedschaft der Türkei bekannt: "Wir werden entschlossen an der Verwirklichung des Zieles EU weiterarbeiten". (Türkiye)
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Das Europäische Parlament hat am 11. Juli 2007 eine Entschließung zur Entsenderichtlinieverabschiedet. Darin rügt das Parlament die diesbezügliche Mitteilung der Kommission vom 13. Juni 2007 als unzureichend. Weiter wird die Kommission aufgefordert, die Überprüfungen und Kontrollmaßnahmen der Mitgliedstaaten, insbesondere hinsichtlich der vorgeschriebenen Aufbewahrung bestimmter Dokumente im Gastland, zu respektieren.
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Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juli 2007 wie folgt entschieden: Ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der unter Beibehaltung seines Dienstverhältnisses in diesem Mitgliedstaat seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt hat und seine Berufstätigkeit seitdem als Grenzgänger ausübt, kann den Status eines Wanderarbeitnehmers im Sinne der Verordnung über die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft für sich in Anspruch nehmen.
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