Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Der EuGH hat in der Rechtssache Gülbahce (C-268/11) am 8. November 2012 entschieden, dass Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 dahin auszulegen ist, dass er die zuständigen nationalen Behörden daran hindert, den Aufenthaltstitel eines türkischen Arbeitnehmers rückwirkend auf den Zeitpunkt, zu dem der Grund weggefallen war, von dem das nationale Recht die Erteilung dieses Titels abhängig machte, zurückzunehmen, wenn der Arbeitnehmer keine Täuschung begangen hat und die Rücknahme nach Ablauf des in Art. 6 Abs. 1 erster Gedankenstrich genannten Zeitraums von einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung erfolgt.

Der EuGH verhandelt am 6. November 2012, um 9.15 Uhr das Vorabentscheidungsersuchen des OVG Berlin-Brandenburg zur Visafreiheit türkischer Staatsangehöriger.  

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