Erlass erweitert räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Asylsuchenden auf das Landesgebiet von Rheinland-Pfalz
Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich in seiner Sitzung am 18. August 2011 auf Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN mit der räumlichen Beschränkung von Asylbegehrenden befasst und die Landesregierung gebeten, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und von der Ermächtigungsgrundlage des § 58 Abs. 6 AsylVfG mit dem Ziel Gebrauch zu machen, die räumliche Beschränkung auf das Gebiet des gesamten Landes zu erweitern. Weiterlesen ...

