Visum zur Kinderadoption in Deutschland
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat am 26. Oktober 2010 entschieden, dass ein Visum zum Zweck der Adoption eines Kindes aus dem Ausland grundsätzlich nur dann erteilt werden darf, wenn zuvor ein Verfahren der internationalen Adoptionsvermittlung erfolgreich durchgeführt wurde. Dies gebietet der Schutz des Kindeswohls. Weiterlesen ...