§ 60 a Abs. 2 AufenthG: Duldung Iraker, Staatsangehörigkeitsrecht
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport zur Duldung irakischer Staatsangehöriger:
Nachdem in der Innenministerkonferenz vom 8. und 9. Dezember 2005 zur Rückkehr irakischer Staatsangehöriger in den Irak keinen Beschluss gefasst worden ist, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport durch Erlass vom 19.12.2005 nunmehr Folgendes angeordnet: