Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Brüssel, 11. August 2011 – Auf einen Antrag der spanischen Behörden vom 28. Juli 2011 hin stimmte die Europäische Kommission dem Ersuchen Spaniens zu, wegen einer schwerwiegenden Störung des spanischen Arbeitsmarktes den Zugang rumänischer Arbeitnehmer zu diesem Markt bis zum 31. Dezember 2012 zu beschränken. Spanien wurde von der Finanz- und Wirtschaftskrise sehr hart getroffen. Der beispiellose Einbruch des BIP (‑3,9 % zwischen 2008 und 2010) führte zur EU-weit höchsten Arbeitslosenquote, die seit Mai 2010 bei mehr als 20 % liegt. Die laufend wachsende Zahl der in Spanien lebenden rumänischen Staatsangehörigen und deren hohe Arbeitslosigkeit wirken sich auf die Fähigkeit Spaniens aus, neue Zuströme von Arbeitskräften zu absorbieren.

Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof hat am 5. Mai 2011 mehrere Verfahren zu den Auswirkungen der aus der Unionsbürgerschaft fließenden Rechte dem Europäischen Gerichtshof im Wege eine Vorabentscheidungsverfahrens vorgelegt (C-256/11). Es geht um folgende Kernfrage: Hindern die aus der Unionsbürgerschaft fließenden Rechte (Art. 20 AEUV) den Mitgliedsstaat daran, einem Drittstaatsangehörigen, der mit einem ständig im Inland lebenden Unionsbürger das gemeinsame Familienleben aufrechterhalten will, in bestimmten näher umschriebenen Fällen den Aufenthalt im Inland zu verweigern? Außerdem wird die Frage der Bedeutung des Tatbestandsmerkmals „ordnungsgemäßer Aufenthalt" in Art. 13 ARB 1/80 problematisiert.

In einer Stellungnahme der EU-Kommission vom Mai dieses Jahres, die dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es in dem Bericht vom 02.08.2011 von Andrea Dernbach, sie dürften nicht als „Bedingung“ verstanden werden, von der „ das Recht auf Familienzusammenführung selbst abhängig ist“. Dieses Recht ist auf europäischer Ebene durch die „Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung“ vom September 2003 garantiert.

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