Unverhältnismäßigkeit einer Wohnsitzauflage für jüdische Zuwanderer
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat an 15. Januar 2013 entschieden (1 C 7.12), dass jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion zwar auferlegt werden kann, ihren Wohnsitz in einem bestimmten Bundesland zu nehmen; diese Auflage muss aber im Einzelfall verhältnismäßig sein. Weiterlesen ...