OVG Lüneburg erneut zur Befristungsentscheidung bei Ausweisung: hier rechtswidrige Verknüpfung mit Nebenbestimmung
Die für den Befristungsanspruch maßgebliche Rechtsgrundlage des § 11 AufenthG enthält keine Regelung über die Zulässigkeit von Nebenbestimmungen. Die Ausreise des Ausländers innerhalb einer bestimmten Frist ist auch keine Voraussetzung für den Erlass einer Befristungsentscheidung. Weiterlesen ...