BVerwG ermöglicht erstmalige Ermessensausübung im Prozess gegen Ausweisung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 13. Dezember 2011 (BVerwG 1 C 14.10) entschieden, dass die Ausländerbehörden ihr Ausweisungsermessen während des Klageverfahrens ausüben dürfen, sofern sich erst dann die Notwendigkeit einer Ermessensentscheidung ergibt. Diese Ermessenserwägungen sind der gerichtlichen Überprüfung der Ausweisung zugrunde zu legen. Weiterlesen ...

