Nachrichten Rechtsprechung

In dem in den Medien  für Aufsehen erregenden Prozess um den Fall des am 02.07.2010 in der Abschiebehaftanstalt Langenhagen bei Hannover verstorbenen Slawik C. entschied der BGH am 06.10.2011 - V ZB 314/10 -, dass das postmortale Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen von der Ehefrau aus einer teleologisch erweiternden Auslegung von § 62 Abs. 2 FamFG folgt und die Haft schon wegen Fehlens eines zulässigen Haftantrags rechtswidrig war.

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