Kein Einbürgerungsanspruch bei strafrechtlicher psychatrischer Unterbringungsanordnung
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nach achtjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland (gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG –) auch dann ausgeschlossen sein kann, wenn der Ausländer wegen einer von ihm begangenen rechtswidrigen Tat mangels Schuldfähigkeit zwar nicht bestraft, gegen ihn aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (als eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 63 Strafgesetzbuch - StGB -) angeordnet worden ist. Weiterlesen ...

