Das Bundesverwaltungsgericht versagt Familiennachzug wegen fehlender Lebensunterhaltssicherung
Der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat am 30. April 2009 (BVerwG 1 C 3.08) eine grundsätzliche Entscheidung zur Lebensunterhaltssicherung beim Familiennachzug getroffen. Weiterlesen ...

