BVerfG: Geplante Festnahmen unterliegen dem Richtervorbehalt
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 7. Mai 2009 (BvR 2367/07) klargestellt, dass geplante Festnahmen, bei denen die Ausländerbehörde der Polizei den Aufenthaltsort eines Ausländers mitteilt, damit diese ihn in Amtshilfe in Gewahrsam nehmen kann, dem Richtervorbehalt unterliegen. Weiterlesen ...

