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Ayatollah A. wollte nicht Bausparen, nun steht er wegen schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht

Bearbeitungsgebühren sind so etwas wie die Steuern der Privatwirtschaft. Sie kommen unvermutet, es wird einem Geld aus der Tasche gezogen und man versteht eigentlich nicht, wozu das gut sein soll. Bausparen etwa. Schließt man einen Bausparvertrag ab, wird ein Prozent der Bausparsumme als Bearbeitungsgebühr fällig. Kein Wunder, wenn die Leute da am liebsten zur Bank rennen und auf den Tisch hauen würden. Aber man sollte es nicht so machen wie der Bausparer Ayatollah A. Aus Wut über die Gebühr haute er mit einer Eisenstange auf den Tisch, und das in Gegenwart einer Bankbeamtin. Für das Berliner Landgericht ist das versuchte schwere räuberische Erpressung, Ayatollah A. wird zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Auf einmal ist er nicht mehr lieb - Berlins ?Mehmet? heißt Mahmoud ? ein jugendlicher Intensivtäter vor Gericht

Nidal ein schlimmes Bürschchen zu nennen, ist sicher nicht falsch. 22 Jahre ist er alt, er hat Kindern Geld weggenommen, einer Wirtin die Handtasche geraubt und mehrere Male randaliert. Er hat sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und war an Messerstechereien beteiligt. Ein so genannter jugendlicher Intensivtäter, und die Berliner Polizei hat ihm eines Tages den Namen ?Mahmoud? verpasst. ?Mahmoud?, das soll natürlich wie ?Mehmet? klingen, nach jenem berühmten jugendlichen Straftäter aus Bayern, der 1998 als Vierzehnjähriger ohne Eltern in die Türkei abgeschoben wurde. Die Angst, provinziell zu sein, scheint in Berlin so groß zu sein, dass man sich von München nicht auch noch bei den Problemjugendlichen auf die Plätze verweisen lassen will.

Der Versicherungskaufmann

Andreas G.

wurde zum Schleuser

Der Angeklagte ist Versicherungskaufmann und Alkoholiker. Der Alkohol hat ihn eines Tages um seinen gelernten Beruf gebracht, nicht aber um seinen Ehrgeiz. Andreas G. stieß zu einem Menschenhändlerring, und statt Versicherungen zu verkaufen, fuhr er nun nach Polen und pries jungen Frauen ein Leben im goldenen Westen an. Dass es mit Prostitution und Illegalität zu tun haben würde, erwähnte er nicht, das war Teil seines Jobs. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn nun wegen Schleusens zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Wenn es nach den spanischen Ermittlern ginge, würde Mamoun Darkazanli jetzt wahrscheinlich in einem spanischen Gefängnis auf seinen Prozess warten - immerhin gilt er den Terrorfahndern als eine zentrale Figur im europäischen El- Kaida- Netzwerk. Stattdessen sitzt in dieser Woche, wenn man so will, der europäische Haftbefehl beim Bundesverfassungsgericht auf der «Anklagebank». Dort zeichnet sich ein Grundsatzstreit ab: Hat europäisches Recht Vorrang vor dem deutschen Grundgesetz?

Es gibt Angeklagte, die ein so bedauernswertes Leben haben, dass es selbst nach einer Verurteilung nur mehr aufwärts gehen kann. Svetla A., 27 Jahre alt und aus Bulgarien, ist so ein Fall. Vor dem Berliner Amtsgericht wird sie wegen schweren Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei verurteilt, doch als ihr die Dolmetscherin das Urteil übersetzt, braucht sie zum ersten Mal an diesem Tag kein Taschentuch. "Ich möchte so schnell wie möglich nach Bulgarien zurückkehren", sagt Svetla A. Sie lächelt sogar ein wenig. Wie verzweifelt muss man sein, um in Bulgarien die letzte Rettung zu sehen? (Hier finden Sie Gerichtsreportagen von Verena Mayer Gerichtsreportagen von Verena Mayer!)

 

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