Bausparen, schwere räuberische Erpressung, § 255 StGB, Gerichtsreportage, Verena
Ayatollah A. wollte nicht Bausparen, nun steht er wegen schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht
Bearbeitungsgebühren sind so etwas wie die Steuern der Privatwirtschaft. Sie kommen unvermutet, es wird einem Geld aus der Tasche gezogen und man versteht eigentlich nicht, wozu das gut sein soll. Bausparen etwa. Schließt man einen Bausparvertrag ab, wird ein Prozent der Bausparsumme als Bearbeitungsgebühr fällig. Kein Wunder, wenn die Leute da am liebsten zur Bank rennen und auf den Tisch hauen würden. Aber man sollte es nicht so machen wie der Bausparer Ayatollah A. Aus Wut über die Gebühr haute er mit einer Eisenstange auf den Tisch, und das in Gegenwart einer Bankbeamtin. Für das Berliner Landgericht ist das versuchte schwere räuberische Erpressung, Ayatollah A. wird zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

