Ablehnung der Eintragung der Vaterschaft nach ordnungsgemäßer Beurkundung nicht zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 19. September 2019 (Az.: 20 W 311/18) eine wichtige Entscheidung zur Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung getroffen. Danach hat der Gesetzgeber über das präventive Aussetzungsverfahren hinausgehende Rechtsfolgen nicht vorgesehen. Nach der bestehenden Gesetzeslage ist eine bereits erfolgte, formell ordnungsgemäß beurkundete und nach § 1598 Abs. 1 BGB nicht unwirksame Anerkennung der Vaterschaft vom Standesamt in das Geburtenregister einzutragen. Dies gilt auch, wenn das Standesamt oder die Ausländerbehörde aufgrund der Gesamtumstände den Eindruck einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung haben. Weiterlesen ...

