EU-Kommission, Beitrittsstaaten: Aufhebung der Arbeitsmarktbeschränkung, Mobilität der Arbeitnehmer,
EU-Kommission - Aufhebung der Arbeitsmarktbeschränkung für die Beitrittstaaten: Mobilität der Arbeitnehmer und Ablauf der Übergangsphase
In ihrem Bericht vom 8. Februar überprüft die Kommission anhand einer Fülle statistischer Daten die ersten zwei Jahre der bis zu sieben Jahre langen Übergangsphase für die Arbeitnehmer der neuen Beitrittsstaaten. Der Bericht soll den Mitgliedstaaten eine Entscheidungsgrundlage dafür liefern, ob sie die Beschränkungen der Freizügigkeit auf ihrem nationalen Arbeitsmarkt beibehalten wollen. Diese Entscheidung haben die Mitgliedstaaten bis zum 30. April 2006 zu treffen. Die meisten ?alten? Mitgliedstaaten ? mit Ausnahme von Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich ? haben im Mai 2004 Beschränkungen der Freizügigkeit gegenüber den Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten eingeführt.
Die Kommission fordert die alten Mitgliedsstaaten auf, ihre Arbeitsmärkte für Arbeiter aus den EU-8 Staaten zu öffnen. Der häufig vorausgesagte Zustrom von Arbeitskräften aus dem Osten hat sich nicht bewahrheitet und Großbritannien, Irland und Schweden, wo keine Übergangsreglungen gelten, haben ?positive? Erfahrungen gemacht.