Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Der EuGH hat in den Rechtssachen C-411/10 (N. S. / Secretary of State for the Home Department) und C-493/10 (M. E. u. a. / Refugee Applications Commissioner und Minister for Justice, Equality and Law Reform) entschieden, dass ein Asylbewerber nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden darf, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden. Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten.

Nach einer Entscheidung des EuGH vom 21.12.2011 in den verbundenen Rechtssachen C-424/10 (Ziolkowski) und C-425/10 (Szeja) sind Aufenthaltszeiten eines Drittstaatsangehörigen vor dem Beitritt des betreffenden Drittstaats zur Union bei der Berechnung der Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren zu berücksichtigen, soweit sie im Einklang mit den Voraussetzungen nach dem Unionsrecht zurückgelegt wurden. Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird aber nur durch einen Aufenthalt ermöglicht, der die Voraussetzungen nach dem Unionsrecht erfüllt.

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