Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Zum 1. Januar 2007 sind die Republik Bulgarien und Rumänien der EU beigetreten. Nachdem die Republik Bulgarien und Rumänien die Mitgliedschaft bei der Europäischen Union beantragten, legte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni 1993 in Kopenhagen erstmals die politischen, wirtschaftlichen und besitzstandsbezogenen Kriterien für die Mitgliedschaft fest, an denen sich der Beitrittsprozess und die von der Kommission vorgenommen regelmäßigen Bewertungen der Lage in der Republik Bulgarien und Rumänien orientiert haben. Den politischen Kriterien zufolge müssen die Republik Bulgarien und Rumänien für institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten sorgen; diese Anforderungen sind als verfassungsmäßige Grundsätze im Vertrag über die Europäische Union verankert und wurden in der Charta der Grundrechte in der Europäischen Union hervorgehoben. Nach den wirtschaftlichen Kriterien sind eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten, erforderlich. Das besitzstandsbezogene Kriterium betrifft die Fähigkeit zur Erfüllung der mit der EU-Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen und zur Übernahme der Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion.
Die Bedingungen und Vorkehrungen für die Aufnahme der beiden Staaten wurden in Konferenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der Republik Bulgarien und Rumänien ausgehandelt. In ihrem am 6. Oktober 2004 verabschiedeten Strategiepapier über den Stand des Erweiterungsprozesses kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Republik Bulgarien und Rumänien die politischen Kriterien erfüllen, und ging davon aus, dass die beiden Länder angesichts der erzielten Fortschritte, des Stands bei der Umsetzung ihrer Verpflichtungen und der laufenden Vorbereitungen ab 1. Januar 2007 die wirtschaftlichen und besitzstandsbezogenen Kriterien erfüllen werden und für die Mitgliedschaft bereit sein werden.
Weiterlesen ...
Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache Gattoussi, (C-97/05) am 14. Dezember 2006 über die aufenthaltsrechtliche Bedeutung des Artikel 64 Absatz 1 des Europa–MittelmeerAbkommens vom 26. Januar 1998 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (ABl. L 97, S. 1, im Folgenden: Europa–MittelmeerAbkommen) entschieden. Artikel 64 des Europa–MittelmeerAbkommens in Kapitel I („Bestimmungen über die Arbeitskräfte“) des Titels VI („Zusammenarbeit im sozialen und kulturellen Bereich“) lautet:
„(1) Jeder Mitgliedstaat gewährt den Arbeitnehmern tunesischer Staatsangehörigkeit, die in seinem Hoheitsgebiet beschäftigt sind, eine Behandlung, die hinsichtlich der Arbeits-, Entlohnungs- und Kündigungsbedingungen keine auf der Staatsangehörigkeit beruhende Benachteiligung gegenüber seinen eigenen Staatsangehörigen bewirkt.
(2) Absatz 1 gilt hinsichtlich der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für alle tunesischen Arbeitnehmer, die dazu berechtigt sind, im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eine befristete nichtselbständige Erwerbstätigkeit auszuüben.
(3) Tunesien gewährt den in seinem Hoheitsgebiet beschäftigten Arbeitnehmern, die Staatsangehörige der Mitgliedstaaten sind, die gleiche Behandlung.“
Weiterlesen ...
Papst Benedikt XVI. ist zu seinem ersten Türkei-Besuch in Ankara eingetroffen. Das Flugzeug mit dem Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche an Bord landete am Mittag auf dem abgeriegelten Flughafen der Hauptstadt Ankara. Es ist eine der schwierigsten Reisen seiner bisherigen Amtszeit. Erstmals ist der Pontifex in einem Land mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit unterwegs. Die Reden wurden vorher genau überprüft. "Ein falsches Wort, und das Verhältnis zum Islam steht in Flammen", meinte ein Vatikansprecher.
Weiterlesen ...
Das Europäische Parlament hat am 30. November 2006 einen Entschließungsnatrag zu den Fortschritten der EU bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts angenommen. Er war durch den italienischen Liberalen Jean-Marie Cavada vorgelegt worden. Das Parlament fordert in dem Antrag Rat und Kommission auf, Gebrauch von den so genannten „Passerelle-Klauseln“ in Art. 42 EU und Art. 67 Abs. 2 EG zu machen.
Weiterlesen ...
Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 26. Oktober 2006, dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union (EU) zugestimmt (16/2293). 529 Abgeordnete votierten mit Ja, 12 mit Nein, 10 enthielten sich ihrer Stimme. Für den Beitritt haben die EU-Mitgliedsstaaten am 25. April 2005 einen Vertrag mit der Republik Bulgarien und Rumänien geschlossen. Erst wenn alle 25 Mitglieder der EU und die beiden Länder den Beitrittsvertrag ratifiziert haben, kann er in Kraft treten. Eine Zustimmung Deutschlands zum Beitrittsvertrag muss als Gesetz vom Parlament verabschiedet werden. Das sieht Artikel 59 des Grundgesetzes vor.
Weiterlesen ...