Nachrichten Rechtsprechung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 8. Dezember 2009 (BVerwG 1 C 14.08) entschieden, dass das Diskriminierungsverbot im Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (Europa-Mittelmeer-Abkommen/Tunesien) kein Aufenthaltsrecht für einen tunesischen Arbeitnehmer begründet, dem vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes eine unbefristete Arbeitsgenehmigung erteilt wurde.

Der 10. Senat des Bundessozialgerichts hält § 1 Abs 6 Nr 2 Buchstabe c in Verbindung mit Nr 3 Buchstabe b Bundeserziehungsgeldgesetz in der Fassung vom 13. Dezember 2006 für verfassungs­widrig. Er holt deshalb eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage ein, ob die Vorschrift mit dem Gleichbehandlungsgebot des Art 3 Abs 1 Grundgesetz vereinbar ist.

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