Der IV Kammer des EGMR hat in der Rechtssache Joseph Grant gegen. das Vereinigte Königreich (Beschwerde-Nr. 10.606/07) mit Urteil vom 8.1.2009 die Ausweisung eines seit mehr als 30 Jahren in Großbritannien lebenden Migranten für mit Art. 8 EMRK vereinbar erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Juni 2009 – 2 BvR 1076/09 – eine Verfassungsbeschwerde eines Beschwerdeführers, dem vorgeworfen wird, im deutschen Vernichtungslager Sobibor im damals besetzten Polen in mindestens 29.000 Fällen Beihilfe zum Mord begangen zu haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen seine Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA nach Deutschland.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 1. Juli 2009 (2 BvR 498/07) drei Beschwerdeführern eine Missbrauchsgebühr in Höhe von je 500,-- Euro auferlegt, deren Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde. Diese verfolgten nicht die Sicherung ihrer verfassungsmäßigen Rechte, sondern die Durchsetzung ihrer Interessen am Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch für Jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird, über grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 28. April 2009 (Az.: OVG 2 B 6.08) entschieden, dass die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zulässig sind, insbesondere mit Verfassungsrecht im Einklang stehen. Weiterlesen ...