BVerfG: Ausschreibung zur Festnahme bedarf von Verfassungs wegen keiner richterlichen Anordnung
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 7. Mai 2009 entschieden, dass die Ausschreibung zur Festnahme nach § 50 Abs. 7 Satz 1 AufenthG von Verfassungs wegen keiner richterlichen Anordnung bedarf. Weiterlesen ...