KG Berlin: Kein Einfluss der Duldung auf Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts
Die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) berührt die Passpflicht nicht. Auch ein geduldeter Ausländer kann daher wegen passlosen Aufenthalts strafbar sein (KG Berlin, B. v. 7.5.2013 - (4) 161 Ss 68/13 (69/13) -. Weiterlesen ...

